Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der HR Spezialisten, im Folgenden “PAV” genannt, und dem Auftraggeber, im Nachfolgenden “AG” genannt. Aus Vereinfachungsgründen wird bei „AG“ ausschließlich die männliche Form verwendet, die unter Berücksichtigung des AGG für die Geschlechter männlich, weiblich, divers gelten.
Für den Geschäftsverkehr zwischen PAV und dem AG gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen von AG, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der PAV schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank von PAV bzw. die Verwaltung der Daten der arbeitsuchenden Person zum notwendigen Zwecke und für die jeweilige Dauer der Auftragserfüllung für die notwendigen Fristen.
Ein Anspruch von AG auf eine Vermittlung besteht gegenüber PAV nicht. PAV gestaltet die Personal-, bzw. Stellensuche nach pflichtgemäßem Ermessen. Weiterhin wird die vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Vermittlungsauftrags erhaltenen Daten, Informationen und Geheimnisse unter Einhaltung der gültigen Gesetze und Bestimmungen zugesichert.
2. Leistungen und Pflichten der PAV
PAV sucht im Rahmen der Arbeitsvermittlung für AG eine passende Arbeitsstelle. Zur Erfüllung bietet PAV eine Vielzahl von
Leistungen, die für AG kostenfrei sind, so z. B.:
Telefonisches und/oder persönliches Interview
Individuelle, vermittlungsrelevante Beratung
Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten im Auftrag und Einverständnis von AG für die Dauer der
notwendigen und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
Erstellen eines Bewerberprofils
Suche, Akquise und Unterrichtung über geeignete Arbeitsstellen
Vorstellung des AG bei Unternehmen
optional: Vorbereitung eines Vorstellungsgesprächs
PAV übernimmt darüber hinaus keine weiteren Kosten und Auslagen des AG (wie z. B. Fahrtkosten zum vorgestellten Unternehmen)
Die Vorstellung bei Unternehmen erfolgt ausschließlich im Auftrag und Einverständnis von AG. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Rechtsgrundlagen und das Bundesdatenschutzgesetz und die DS-GVO und die Rechte des AG als „betroffene Person“ verwiesen wie Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Übertragungsrecht und Recht auf Widerruf der Einwilligung (weiteres s. „Datenschutz gemäß DSGVO“ auf der Homepage job-zenit.de).
3. Leistungen und Pflichten des AG
Zur Auftragserfüllung stellt AG der PAV notwendige Informationen zur Verfügung
Wahrheitsgemäße personenbezogene Daten, soweit diese zur Auftragserfüllung notwendig sind aktive Mithilfe bei der Erstellung des BewerberprofilsNachweis über einen gültigen AVGS (soweit vorhanden) umgehende Anzeige einer Arbeitsaufnahme Aushändigung des Originals des AVGS spätestens nach erfolgreicher Vermittlung und erfolgtem Arbeitsantritt Erlaubnis zur Einholung notwendiger Vertragsdaten beim Arbeitgeber und Einholung einer Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung
Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Rechtsgrundlagen und das Bundesdatenschutzgesetz und die DS-GVO und die Rechte des AG als „betroffene Person“ verwiesen wie Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Übertragungs-recht und Recht auf Widerruf der Einwilligung (weiteres s. „Datenschutz gemäß DSGVO“ auf der Homepage PAV).
4. Pflichten von mit PAV zusammenarbeitenden Arbeitgebern/Unternehmen
Arbeitgeber/Unternehmen sichern zu, dass alle persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von AG absolut vertraulich zu behandeln sind und strengstes Stillschweigen zu halten ist. Es dürfen nur diejenigen mit personenbezogenen Daten von AG in Kontakt kommen, die notwendigerweise zur Verarbeitung damit zu tun haben müssen. Gegenüber Dritten dürfen keine Unterlagen von AG oder von PAV zugänglich gemacht werden noch dürfen diese vervielfältigt werden (Profile, Zeugnisse etc.). Nicht mehr notwendige personenbezogene Daten sind dauerhaft zu löschen, sobald eine Vakanz besetzt und nicht mehr notwendig ist.
Darüber hinaus gelten die gesetzlichen und notwendigen Aufbewahrungsfristen.
5. Vergütung
Die PAV erhält bei erfolgreicher Vermittlung des AG in ein Arbeitsverhältnis für seine Dienstleistung eine Vergütung. Bei Vorhandensein eines gültigen AVGS sind die Kosten bis zur Bearbeitung durch den ausstellenden Träger für AG gestundet. Es gelten die gültigen Formen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g und Vermittlungsgutscheinverfahrens (DA VGS).
6. Dienstleistungsbeginn
Mit Hinterlegung einer Kopie des persönlichen Vermittlungsgutscheines vom zuständigen Arbeitsamt von AG beginnt sofort der PAV für den AG gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden. Hat der AG keinen Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Arbeitsamt zu beanspruchen, hat der AG die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst zu tragen. Hierzu wird mit AG ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen.
7. Vertragsdauer
Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen Vermittlungsgutscheines des zuständigen Arbeitsamtes von AG. Die Dienstleistung der PAV verlängert sich weiter, wenn der AG einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein des zuständigen Arbeitsamtes bei der PAV hinterlegt, bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wird, bzw. ist.
8. Haftung der PAV
Die PAV übernimmt keine Erfolgsgarantie auf Vermittlung und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice der PAV in Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann die PAV weder für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des AG verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des AG, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind.
9. Änderungen, Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe
kommt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für alle Klagen von und gegen PAV ist Hannover.
Hannover, im August 2024